Zum Hauptinhalt springen

DEUTSCHES PRÜFZENTRUM (DPZ)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)DEUTSCHESPRÜFZENTRUM – B2B
Stand: [DATUM]
1. Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Kunden
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen DEUTSCHESPRÜFZENTRUM, [RECHTSFORM], Str. Daniel Brocea Nr. 2, 305500 Lugoj, Județul Timiș, Rumänien, vertreten durch Benjamin Kautz und Otilia Tibre (nachfolgend „DEUTSCHESPRÜFZENTRUM“ oder „Anbieter“), und seinen Kunden.
1.2. DEUTSCHESPRÜFZENTRUM richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
1.3. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4. Der Kunde versichert mit Abgabe einer Bestellung, dass er die Bestellung ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken abgibt und Unternehmer ist.
1.5. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen des Anbieters geeignete Nachweise über seine Unternehmereigenschaft vorzulegen.
1.6. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Kunde kein Unternehmer ist, ist DEUTSCHESPRÜFZENTRUM berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beenden.
1.7. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern DEUTSCHESPRÜFZENTRUM ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragspartner
2.1. Vertragspartner ist:DEUTSCHESPRÜFZENTRUM
[RECHTSFORM]
Str. Daniel Brocea Nr. 2
305500 Lugoj
Județul Timiș
RumänienVertretungsberechtigte:
Benjamin Kautz und Otilia TibreHandelsregister: [REGISTERNUMMER]
CUI: [CUI]
USt-IdNr.: [VAT-ID]
E-Mail: [E-MAIL]
Telefon: [TELEFON]
3. Vertragsgegenstand
3.1. DEUTSCHESPRÜFZENTRUM bietet ausschließlich Geschäftskunden Produkte, Lizenzen und damit verbundene Nutzungsrechte an.
3.2. Der konkrete Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Bestellung, Auftragsbestätigung oder einem individuellen Angebot.
3.3. Bei Bestellungen mehrerer verschiedener Artikel oder bei individuell zusammengestellten Produktpaketen kann DEUTSCHESPRÜFZENTRUM dem Kunden ein individuelles Angebot erstellen.
3.4. Individuelle Angebote werden erst durch Annahme durch den Kunden und Bestätigung durch DEUTSCHESPRÜFZENTRUM verbindlich.
4. Bestellung und Vertragsschluss
4.1. Der Kunde kann die angebotenen Produkte über die Website bestellen.
4.2. Die Bestellung erfolgt über den dafür vorgesehenen Bestellprozess.
4.3. Der Vertrag kommt nach Maßgabe des Bestellprozesses durch Annahme der Bestellung durch DEUTSCHESPRÜFZENTRUM zustande.
4.4. DEUTSCHESPRÜFZENTRUM ist berechtigt, Bestellungen aus sachlichem Grund abzulehnen.
4.5. Dies gilt insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, technischen Fehlern, offensichtlich fehlerhaften Preisangaben, Zahlungsproblemen oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Produkte, Lizenzen oder Siegel.
5. Preise und Zahlung
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
5.2. Alle Preise verstehen sich [NETTO / BRUTTO] und gegebenenfalls zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
5.3. Versandkosten werden, sofern sie anfallen, im Bestellprozess oder Angebot ausgewiesen.
5.4. Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden.
5.5. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei individuellen Angeboten über mehrere Artikel, kann die Abrechnung per Rechnung erfolgen.
5.6. Rechnungen sind innerhalb von [7/14] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im individuellen Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.5.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Jahresvertrag und Lizenzlaufzeit
6.1. Soweit mit dem Erwerb eines Produkts eine Lizenz oder Nutzungsberechtigung verbunden ist, wird diese für eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten eingeräumt.
6.2. Die Vertragslaufzeit beginnt mit [VERTRAGSBEGINN / AKTIVIERUNG / LIEFERUNG].
6.3. Die Lizenz berechtigt den Kunden während der Vertragslaufzeit zur vereinbarten Nutzung des erworbenen Produkts bzw. Siegels.
6.4. Die Lizenz endet nicht automatisch nach Ablauf der ersten 12 Monate, sondern verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
6.5. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit bei DEUTSCHESPRÜFZENTRUM eingegangen sein.
6.6. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
6.7. Eine Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, sofern nicht individuell eine andere Form vereinbart wurde.
6.8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Lizenzumfang
7.1. Mit dem Erwerb eines lizenzierten Produkts erhält der Kunde ausschließlich die im jeweiligen Angebot beschriebene Nutzungsberechtigung.
7.2. Die Lizenz ist grundsätzlich an das konkret erworbene bzw. lizenzierte Produkt gebunden.
7.3. Eine Übertragung der Lizenz auf andere Produkte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DEUTSCHESPRÜFZENTRUM nicht zulässig.
7.4. Die Lizenz darf ohne Zustimmung von DEUTSCHESPRÜFZENTRUM weder übertragen, verkauft, vermietet, unterlizenziert noch Dritten zur Nutzung überlassen werden.
7.5. Die Lizenz berechtigt ausschließlich zu der Nutzung, die ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.8. Verwendung des DEUTSCHESPRÜFZENTRUM-Siegels
8.1. Das von DEUTSCHESPRÜFZENTRUM zur Verfügung gestellte Siegel, Prüfzeichen, Logo oder sonstige Kennzeichen (nachfolgend „Siegel“) darf ausschließlich entsprechend der erworbenen Lizenz verwendet werden.
8.2. Das Siegel ist ausschließlich für das Produkt bestimmt, für welches die jeweilige Lizenz erworben wurde.
8.3. Der Kunde darf das Siegel insbesondere nicht:
a) verändern;
b) bearbeiten;
c) grafisch manipulieren;
d) nachbilden;
e) vervielfältigen;
f) auf andere Produkte übertragen;
g) auf nicht lizenzierten Produkten verwenden;
h) Dritten zur Verfügung stellen;
i) ohne Genehmigung digital reproduzieren;
j) in einer Weise verwenden, die den Eindruck einer Prüfung oder Zertifizierung eines nicht lizenzierten Produkts erweckt.
8.4. Insbesondere ist es untersagt, ein auf einem lizenzierten Produkt angebrachtes Siegel zu entfernen und auf ein anderes Produkt anzubringen.
8.5. Ebenso ist es untersagt, das Siegel auf einem anderen Produkt nachzubilden oder technisch bzw. grafisch zu reproduzieren.
8.6. Das Siegel darf ausschließlich innerhalb des Umfangs der erworbenen Lizenz verwendet werden.9. Missbrauch und Vertragsstrafe
9.1. Jeder vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstoß gegen die Bestimmungen zur Nutzung des Siegels stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar.
9.2. Dies gilt insbesondere für:a) Manipulation des Siegels;
b) Veränderung des Siegels;
c) Nachbildung des Siegels;
d) Verwendung des Siegels auf einem nicht lizenzierten Produkt;
e) Übertragung des Siegels auf ein anderes Produkt;
f) Weitergabe des Siegels an Dritte;
g) Nutzung des Siegels nach Ablauf oder Beendigung der Lizenz;
h) sonstige unbefugte Nutzung.
9.3. Für einen besonders schweren oder vorsätzlichen Verstoß kann DEUTSCHESPRÜFZENTRUM eine Vertragsstrafe von bis zu 30.000 EUR verlangen.
9.4. Die konkrete Höhe der Vertragsstrafe wird unter Berücksichtigung der Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des jeweiligen Verstoßes sowie des Verschuldens des Kunden bestimmt.
9.5. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.6. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.